“Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit” muss entschädigt werden
Auch wer in der Nebensaison seinen Urlaub bucht, muss sich darauf verlassen können, dass alle im Katalog aufgeführten Angebote der Ferienanlage zur Verfügung stehen, wenn dies nicht ausdrücklich ausgelossen ist. Ein Tourist hatte seinen Reiseveranstalter verklagt, weil in der Ferienanlage mehrere Freizeiteinrichtungen und Restaurants geschlossen waren. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden, dass ein entschädigungspflichtiger [...]
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