• Artikel

    alle anzeigen | alle schließen
  • RSS Reisehinweise

Geld zurück wenn der Weckdienst versagt

Eine Urlauberin verpasste ihren Heimflug, weil der Hotel-Weckdienst versagte. Die Urlauberin verpaaste nicht nur ihren Flugzeug, sie musste außerdem noch den vollen Preis für ein neues Flugticket zahlen. Darauhin verklagte Sie den Veranstalter auf Schadenersatz. Das Amtsgericht Duisburg entschied daraufhin, dass ein Versagen des Weckdienstes als Reisemangel gelten kann, der Veranstalter muss in einem solchen [...]

Homair