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Kein Geld zurück wenn Anschlussflug verpasst

Der Bundesgerichtshof hat in einem weiteren Fall entschieden, dass Reisende keinen Anspruch auf Minderung des Flugpreises auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung haben, wenn der Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des Zubringerfluges verpasst wird. Einen Anspruch auf Schadenersatz gäbe aufgrund der EU-Verordnung nur bei Nichtbeförderung. Der BGH ist der Ansicht, dass die EU-Verordnung den Begriff der Nichtbeförderung als [...]

Homair