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Mehr Rechte bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Wenn ein Reiseveranstalter pleite geht, dann gibt der Sicherungsschein dem Kunden die Sicherheit, dass er auch sein Geld zurück erhält. Die Frage ob dies auch gilt, wenn die Reise vor der Insolvenz vom Reiseveranstalter abgesagt wird, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Urteil beantwortet. Danach schützt der Sicherungsschein auch dann, wenn die Reise zuvor [...]

Homair