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Fluglinie muss für Inhalt aufgebrochener Koffer haften

Das Kölner Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft für verloren gegangenes Gepäck aus einem aufgebrochenen Koffer unbeschränkt haftet. Das gelte nur dann nicht, wenn die Airline für den Schaden eine Ursache nachweise, die sie nicht zu verantworten habe. Ein Fluggast hatte eine Fluggesellschaft verklagt, nachdem er festgestellt hatte, dass sein Koffer gewaltsam geöffnet worden war. [...]

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